Kontakt:

Ehrenamtliche Katzenhilfe

Landkreis Cham e.V.

Hohenriedstraße 29

93455 Traitsching/Höhhof

 

Anrufe jederzeit unter:

Telefon:  09467 / 711 462

Mobil:     0162 / 339 325 7

Fax:        09467 / 711 461

Mail: info@katzenhilfe-cham.de

 

Öffnungszeiten:

Samstags von

15.00 - 18.00 Uhr

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im Ausnahmefall möglich.

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Im Gewerbepark 3,

93466 Chamerau

Öffnungszeiten:

Mo-Fr: 09:00-18:00

Sa: 09:00-16:00

Tollwut

 

Was ist Tollwut?

 

Bei der Tollwut handelt es sich um eine anzeigepflichtige Infektion durch das Lyssa-Virus.

 

Übertragung:

 

Meist wird es direkt durch Biss mit Kontakt zu infiziertem Speichel übertragen.

 

Es gibt jedoch auch Fallberichte von Übertragungen durch die Luft bei Menschen, Hunden oder Füchsen nach Aufenthalt in von infizierten Fledermäusen bewohnten Höhlen.

 

Auch eine orale Infektion ist möglich, aber eher selten.

 

Die Inkubationszeit ist abhängig vom Alter der Katze, der Eintrittsstelle, der Infektionsdosis und vom Virusstamm. Durchschnittlich beträgt sie jedoch ca. 10 – 15 Tage.

 

Symptome:

 

Der klassische Tollwutverlauf geht mit unterschiedlich stark ausgeprägten Verhaltensänderungen, Bewegungsstörungen und weiteren neurologischen Symptomen einher. Schluckstörungen führen zu starkem Speicheln.

 

Lähmungen und das Nachlassen der Aggressivität setzen am Ende ein. Der Verlauf ist stets tödlich.

 

Behandlung:

 

Es existieren keine Behandlungsmöglichkeiten. Auf Grund der hieraus resultierenden Gefährdung des Menschen sind sie zudem verboten.

 

Jedem Tierhalter sollte klar sein, dass jede nicht Tollwut geimpfte Katze nach Kontakt mit einem tollwütigen Tier getötet wird (Tollwutverordnung). Man sollte sich auch des eigenen Risikos einer Infektion von einer ungeimpften Katze stets bewusst sein.


Die Tollwut ist eine stets tödlich endende, anzeigepflichtige Infektionskrankheit für Mensch und Tier. Daher sollten Freigängerkatzen unbedingt regelmäßig geimpft werden.

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Tollwut-Verordnung.pdf
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