Kontakt:

Ehrenamtliche Katzenhilfe

Landkreis Cham e.V.

Hohenriedstraße 29

93455 Traitsching/Höhhof

 

Anrufe jederzeit unter:

Telefon:  09467 / 711 462

Mobil:     0162 / 339 325 7

Fax:        09467 / 711 461

Mail: info@katzenhilfe-cham.de

 

Öffnungszeiten:

Samstags von

15.00 - 18.00 Uhr

Individuelle Termine sind nur

im Ausnahmefall möglich.

Wir bitten um Ihr Verständnis.


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Sie möchten gerne bei einem lokalen Zoofachgeschäft in unserer Nähe einkaufen?

Im Gewerbepark 3,

93466 Chamerau

Öffnungszeiten:

Mo-Fr: 09:00-18:00

Sa: 09:00-16:00

Fundkatze - was tun?

Da es im Landkreis Cham keine einheitliche Vorgehensweise der Städte/Gemeinden im Umgang mit Fundtieren gibt, bitten wir Sie folgendes zu beachten:

 

Grundsätzlich sollten Sie kein Futter außerhalb Ihres Hauses stehen lassen. Hierdurch werden auch andere Katzen angelockt! Sollte die Katze von Ihnen über einen längeren Zeitraum regelmäßig gefüttert werden, geht diese Katze gemäß Gesetz in Ihr Eigentum über und kann nicht mehr bei der Stadt/Gemeinde als Fundtier gemeldet werden.

 

Fragen Sie Ihre umliegenden Nachbarn, ob ihnen die Katze gehört, ob sie evtl. den Besitzer kennen oder ob sie die Katze schon öfters gesehen haben.

 

Außerhalb der Öffnungszeiten von Städten/Gemeinden sowie beim Fund einer verletzten Katze kontaktieren Sie bitte die zuständige Polizeidirektion. Diese werden die Unterbringung/Versorgung der Fundkatze veranlassen. Gerne bieten wir Ihnen hierzu unsere Unterstützung an.

 

Innerhalb der Öffnungszeiten melden Sie die Katze unverzüglich als Fundtier bei der zuständigen Stadt/Gemeinde, diese sind gemäß den Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches verpflichtet, die Fundtiermeldung aufzunehmen und die Katze gemäß §2 und §11 Tierschutzgesetz artgerecht unterzubringen und zu betreuen. Die meisten Städte//Gemeinden werden Sie dann an eine entsprechende Tierschutzorganisation verweisen.

Wird die Katze von einem Stadt-/Gemeindemitarbeiter bei Ihnen abgeholt, lassen Sie sich bitte den Unterbringungsort der Katze und den Namen der abholenden Person schriftlich bestätigen, Wird dies verweigert, händigen Sie die Katze bitte nicht aus sondern kontaktieren Sie eine Tierschutzorganisation und übergeben dieser die Katze!!

Sollten bezüglich einer gefundenen Katze Probleme mit einer Stadt/Gemeinde auftauchen, leisten wir Ihnen auch hier gerne Hilfestellung. Sie brauchen keine Angst haben, dass Ihnen Kosten bezüglich einer Fundkatze entstehen.

 

Folgende Tabelle beinhaltet die Telefonnummer der  Städte/Gemeinden sowie der zuständigen Polizeidirektionen

Arnschwang, Arrach, Blaibach, Cham, Chamerau, Eschlkam, Falkenstein, Furth im Wald, Gleißenberg, Grafenwiesen, Hohenwarth, Bad Kötzting, Lam, Lohberg, Michelsneukrichen,  Miltach, Neukirchen b. Hl. Blut, Pemfling, Pösing, Reichenbach, Rettenbach, Rimbach, Roding, Rötz, Runding, Schönthal, Schorndorf, Stamsried, Tiefenbach, Traitsching, Treffelstein, Waffenbrunn, Wald, Walderbach, Waldmünchen, Weiding, Willmering, Zandt, Zell

Adressen der Städte/Gemeinden inkl. zuständiger Polizeidirektion
Adressen der Gemeinden für Internet.pdf
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